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Die Wahl des Kältemittels entscheidet über Energieeffizienz, Lebenszykluskosten, Rechtssicherheit und Sicherheit Ihrer Anlage. Seit der neuen EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 gilt ein strengerer Regulierungsrahmen; zugleich werden GWP-Werte nach IPCC AR6 zunehmend zum Referenzmaßstab. Dieser Vergleich ordnet die wichtigsten Medien ein – technisch fundiert, rechtlich vorsichtig und anwendungsnah.[1][5]
Im Fokus stehen aktuelle Einsatzfelder (Wärmepumpe, Gewerbekälte, Industrie), Sicherheitsklassen nach EN 378, die PFAS/TFA-Debatte bei HFOs sowie Betreiberpflichten (Leckage- und Dokumentationspflichten).[4][6][7][8]
Hinweis: Produkt- und Projektentscheidungen sollten immer objektspezifisch erfolgen (Gebäudeklasse, Aufstellraum, Füllmenge, Schutzkonzept, Explosionsschutz, Betreiberpflichten). Diese Seite ersetzt keine Einzelfallplanung.
 
															Wesentlich sind COP/SCOP im realen Betrieb (Quell- und Senkentemperaturen, Vereisung/Abtauung), Verdichterkennfelder und Systemintegration (z. B. subcooling, Wärmequellenmanagement).
Wir nutzen 100-Jahres-GWP-Werte gemäß IPCC AR6, um Medien vergleichbar zu machen. Achtung: Berichte, Normen oder Behördenvorgaben können abweichend ältere Sets (AR4/AR5) verlangen – im Zweifel gilt die jeweilige Rechtsgrundlage.[5]
Beurteilung nach EN 378 (Sicherheitsanforderungen) und Klassifikation brennbarer Medien (z. B. A2L/A3). Daraus folgen Füllmengenbegrenzungen, Lüftungs-/Detektionskonzepte und Schutzmaßnahmen.[4]
Regulatorik nach (EU) 2024/573 (Quoten, Verbote, Kennzeichnung, Aufzeichnungs- und Leckageprüfpflichten) sowie nationalen Umsetzungsregeln (z. B. Zertifikate nach DVO (EU) 2024/2215).[1][3][8]
Die Verordnung verschärft den HFKW-Phase-down, erweitert Produktverbote in bestimmten Anwendungen und konkretisiert Kennzeichnung, Aufzeichnungen sowie Dichtheitsprüfungen nach CO₂-Äquivalent. Sie gilt seit 11. März 2024 und betrifft F-Gase in Produkten und Anlagen.[1][2]
Das UBA informiert zur fortlaufenden Umsetzung; u. a. regelt die DVO (EU) 2024/2215 Mindestanforderungen an Personenzertifikate (u. a. für ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen). Nationale Vorschriften (ChemKlimaschutzV/ChemSanktionsV) werden entsprechend fortgeschrieben.[3]
Für bestimmte Füllmengen (in t CO₂-Äquivalent) sind regelmäßige Dichtheitskontrollen, Aufzeichnungen und Kennzeichnungen vorgeschrieben. Betreiber sollten Prüffristen und CO₂-eq-Schwellen anhand des konkret eingesetzten Kältemittels ermitteln und dokumentieren.[1][8]
Hinweis: Prüffristen, Kennzeichnung und Aufzeichnungen richten sich nach Anwendungsfall und CO₂-Äquivalent. Maßgeblich sind die unmittelbar geltenden EU-Regeln; nationale Ausführungsvorschriften können Details präzisieren.
Zur Einordnung (100-Jahre-GWP): R290 (Propan) ≈ 3; R32 ≈ 771; R134a ≈ 1470; R410A ≈ 2088 (Blend; je nach Quelle leicht abweichend); R1234yf ≈ nahe 1-stelliger Bereich; R744 (CO₂) = 1; R717 (Ammoniak) ≈ 0. Diese Werte dienen als Vergleichsbasis – projektspezifisch sind Rechtsgrundlagen und ggf. abweichende GWP-Sätze zu beachten.[5]
Wichtig: Bei HFOs mit sehr niedrigem GWP ist die TFA-Thematik (Abbauprodukt) zu berücksichtigen; Behörden bewerten TFA als sehr langlebig und mobil (vPvM) und prüfen verschärfte Einstufungen.[6][7][9]
EN 378 regelt Sicherheits- und Umweltanforderungen (u. a. Klassifikation von Aufstellräumen, zulässige Füllmengen, Anforderungen an Gasdetektion, Lüftung und Notfallmaßnahmen). Brennbare Medien (z. B. R290 – A3, R32 – A2L, viele HFOs – A2L) erfordern ein passendes Sicherheits- und Lüftungskonzept inklusive elektrischer Zündquellenbewertung.[4]
Für Planung und Betrieb sind außerdem Herstellerangaben, nationale Arbeitsschutzvorschriften sowie die Zertifizierung des ausführenden Fachbetriebs relevant.[3]
Sehr niedriger GWP, sehr gute thermodynamische Eigenschaften, breite Verfügbarkeit; in Luft-Wasser-Wärmepumpen im Wohn- und kleinen Gewerbebereich zunehmend Standard. Beachtung: A3 brennbar → Füllmengenbegrenzungen, Aufstellbedingungen, Lüftung/Detektion, Explosionsschutz, Fachbetrieb mit A3-Erfahrung.[5][4]
GWP = 1, ungiftig/nicht brennbar, sehr verbreitet in Supermarkt-Kälte und zunehmend in Heißgas-Wärmepumpen (Transkritik). Beachtung: hohe Drücke, Anlagenkompetenz erforderlich.[5][4]
GWP ≈ 0, exzellente Effizienz bei Industrie/Prozesskälte. Beachtung: Toxizität, materialspezifische Anforderungen, typischerweise industrielle Anwendungen mit Fachpersonal.[5][4]
Mittleres GWP (AR6 ≈ 771), gute Leistungsdaten in Split-AC/kleinen Wärmepumpen. Beachtung: A2L brennbar; künftige Verfügbarkeit unterliegt F-Gase-Quoten/Verboten – Planung mit Blick auf Lebenszyklus und Servicefähigkeit.[5][1][2]
Niedriger GWP, oft A2L. Beachtung: mögliche Bildung von TFA in der Umwelt; Behörden prüfen strengere Bewertungen. Anwendungskonzepte sollten Umwelt- und Entsorgungsaspekte berücksichtigen.[6][7][9]
Hohes GWP; Neubau/Retrofit meist nicht mehr zukunftsfähig. Im Bestand sind Leckage-, Kennzeichnungs- und Aufzeichnungspflichten strikt einzuhalten; langfristig Ersatz-/Umrüststrategien prüfen.[1][5][8]
Im Wärmepumpen-Wohnsegment setzt sich R290 weiter durch; im Handel bleibt CO₂ gesetzt, während die Industrie R717 und – je nach Prozess – CO₂-Heißgas oder Hybridlösungen nutzt. Für Split-AC wird R32 mittelfristig im Bestand prägend bleiben, jedoch unter Quotendruck. HFOs behalten Nischen, werden aber aufgrund der TFA-Diskussion strenger bewertet und projektspezifisch eingesetzt. Insgesamt verschiebt Regulierung den Markt in Richtung natürlicher Kältemittel und geringerer Füllmengen bei höherer Systemintegration.[1][2][6][7]
Es gibt kein „one-size-fits-all“. Wer zukunftssicher planen will, kombiniert niedrige GWP, effiziente Hydraulik, konsequente Sicherheitskonzepte und rechtskonforme Betreiberprozesse. Für viele Anwendungen sind R290, R744 und R717 erste Wahl; R32 und HFOs bleiben Übergangs-/Speziallösungen mit sorgfältiger Betrachtung von Quoten, Auflagen und Umweltfolgen. Phoenix-ETS unterstützt Sie bei Variantenvergleich, Norm-/Rechtsprüfung und Umsetzung.
Disclaimer (Stand: 14. Oktober 2025):
Die vorstehenden Angaben wurden mit größter Sorgfalt nach öffentlich zugänglichen Quellen erstellt. Rechtliche Anforderungen können sich ändern oder je nach Anwendungsszenario unterschiedlich greifen. Diese Informationen ersetzen keine Einzelfallberatung und begründen keine Haftung. Maßgeblich sind stets die einschlägigen EU-Rechtsakte, nationalen Vorschriften, Normen sowie Herstellerunterlagen. Bitte prüfen Sie projektspezifisch Zertifizierungs-, Kennzeichnungs-, Aufzeichnungs- und Prüfpflichten.
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