Phönix-ETS

Vom Dampf zur Energieneutralität

ZÜS-Vorbereitung: Prüfbereitschaft durch Struktur und Fachkompetenz

Für Betreiber von Dampfkessel- und Druckanlagen ist die Abnahme durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) ein fester Bestandteil des Betriebsalltags – und oft eine Herausforderung. Eine unzureichende Vorbereitung kann Stillstände, Nachprüfungen und erhebliche Zusatzkosten verursachen.

Phönix-ETS unterstützt Betreiber dabei, ihre Anlagen prüffähig, rechtskonform und dokumentationssicher zu machen. Mit einem klar strukturierten Ablauf – von der Reinigung über Schweißnacharbeiten bis zur lückenlosen Prüfmappe – schaffen wir die Grundlage für eine reibungslose Abnahme.

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Was die ZÜS erwartet – typische Prüfschwerpunkte

Die Prüforganisation kontrolliert technische und organisatorische Aspekte Ihrer Anlage gemäß BetrSichV, TRBS 1201 ff. und den anlagenspezifischen Vorschriften. Dazu gehören insbesondere:

  • Vollständige technische Dokumentation (Materialnachweise, Prüfzertifikate, Änderungsdokumente)
  • Saubere und zugängliche Innenflächen (frei von Ablagerungen, Korrosion und Verkrustungen)
  • Funktionsfähige Sicherheitseinrichtungen wie Druckbegrenzer, Sicherheitsventile und Füllstandsüberwachung
  • Nachweis einer ordnungsgemäßen Wasseraufbereitung
  • Nachvollziehbare Wartungs- und Prüfprotokolle

Hinweis: Bereits geringfügige Mängel, wie z. B. fehlende Materialzeugnisse oder nicht dokumentierte Reparaturen, können eine vorläufige Nichtfreigabe der Anlage nach sich ziehen. [1]

Reinigung und technische Vorbereitung – die Basis jeder Abnahme

Eine gründliche Reinigung von Kessel-, Behälter- und Rohrleitungsbereichen ist Voraussetzung für alle weiteren Prüfungen. Ablagerungen oder Korrosionsprodukte verfälschen Messergebnisse und verhindern die Bewertung des Materialzustands.

Phönix-ETS führt mechanische, chemische und kombinierte Reinigungsverfahren durch, inklusive Beizen und Passivierung. Anschließend erfolgt die Trocknung und Abdichtung, um die Anlage für Sicht- und Druckprüfungen vorzubereiten. [2][3]

Dokumentation – das Rückgrat der Prüfsicherheit

Eine ZÜS-Abnahme ist nur so gut wie ihre Unterlagen. Alle Nachweise müssen lückenlos und aktuell vorliegen:
• Materialzeugnisse und Schweißprotokolle
• Prüfnachweise zerstörungsfreier Prüfungen (RT, UT, MT, PT)
• Nachweise über Wasserqualität und Aufbereitung
• Instandhaltungsberichte, Prüfprotokolle, Kalibrierungsnachweise

Fehlende Unterlagen können durch ergänzende Prüfungen oder Laboranalysen ersetzt werden. Phönix-ETS unterstützt bei der Zusammenstellung, Prüfung und – falls nötig – Nachdokumentation gemäß den Vorgaben der TRBS 2141 und DIN EN 13445. [4]

Schweißnacharbeiten und Instandsetzung

Werden im Rahmen der Vorbereitung Unregelmäßigkeiten an Schweißnähten festgestellt, können Nacharbeiten erforderlich sein. Phönix-ETS führt solche Arbeiten mit zertifizierten Schweißfachkräften nach DIN EN ISO 9606 aus und stellt die Prüfprotokolle für die Abnahme bereit.

Tipp: Eine vorbeugende Schweißnahtprüfung vor dem Prüftermin kann Zeit sparen und Nachbesserungen im Beisein der Prüforganisation vermeiden.

Fazit – Von der Vorbereitung zur Prüfbereitschaft

Eine erfolgreiche ZÜS-Abnahme basiert auf drei Säulen: technischer Sauberkeit, vollständiger Dokumentation und transparenter Kommunikation. Wer diese Grundsätze beachtet, sorgt für einen sicheren und effizienten Prüfprozess – und für den zuverlässigen Weiterbetrieb seiner Anlage.

Quellen & Rechtlicher Hinweis

  1. TRBS 1201 – Prüfung und Instandhaltung von Druckanlagen
  2. VDI 3460 – Wirtschaftliche Nutzung und Wartung von Dampfkesselanlagen
  3. ISO 17664 – Reinigungs- und Passivierungsverfahren metallischer Oberflächen
  4. EU-Richtlinie 2014/68/EU – Druckgeräterichtlinie (PED)
  5. Baua – Zugelassene Überwachungsstellen

Disclaimer (Stand: 13. Oktober 2025):
Diese Informationen dienen der technischen Orientierung für Betreiber prüfpflichtiger Anlagen. Gesetzliche Anforderungen können sich je nach Anlagentyp, Baujahr und Betrieb unterscheiden. Maßgeblich sind stets die aktuellen Regelwerke der BetrSichV, TRBS und einschlägigen DIN/EN-Normen. Der Text ersetzt keine individuelle Beratung oder rechtsverbindliche Auskunft.

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