Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Allgemeine Bestimmungen
a) Vertragspartner ist die Phoenix-ETS GmbH & Co. KG
b) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen nur auf Grund nachstehender Bedingungen.
c) Abweichungen von diesen Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
d) Abweichende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. Vielmehr gilt die Bestellung als vorbehaltlose Anerkennung unserer Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen.
e) Ansprüche des Bestellers können ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden.

2) Angebot und Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
b) Bestellungen sind erst dann angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Entsprechendes gilt auch für telefonische und mündliche Abmachungen und Zusicherungen. Auch Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Als zugesicherte Eigenschaften gelten nur Eigenschaften, die ausdrücklich und schriftlich zugesichert sind.
c) Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib-, und Kalkulationsfehler sind für uns nicht verbindlich und geben keinen Anspruch auf Erfüllung.
d) An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Skizzen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht, noch für andere Zwecke, insbesondere Selbstanfertigung, verwendet werden. Auf Verlangen sind sie unverzüglich an  uns zurück zu senden.

3) Umfang der Leistung und Lieferung
a) Für den Umfang der Leistung und Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder das angenommene verbindliche Angebot maßgebend.
b) Konstruktions- oder Formänderungen, die auf Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

4) Preise
a) Unsere Preise gelten in Euro, ab Werk ausschließlich Verpackung und Versicherung, bei Beschaffungsware zzgl. Vorfrachtkosten. Alle Preise gelten zzgl. der am Tag  der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

5) Zahlungsbedingungen
a) Soweit in der Auftragsbestätigung oder dem angenommenen verbindlichen Angebot nichts anderes festgelegt ist, gelten die nachstehenden Zahlungsbedingungen.
b) Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.
c) Für Sonderanfertigungen, Bestellungen und Aufträge über Standardartikel, deren Wert € 2000,- übersteigt, gilt folgende Zahlungsbedingung als vereinbart: 30% des Auftragswertes bei Auftragserteilung, 30% des Auftragswertes bei Fertigmeldung, jedoch vor Auslieferung, 30% des Auftragswertes bei Rechnungsausstellung, 10% des Auftragswertes 14 Tage nach Rechnungsdatum, jeweils netto und inkl. anteilige MwSt.
d) Es werden nur Zahlungen auf unser Konto (keine Barzahlung, Schecks, Wechsel) akzeptiert.
e) Bei verspäteter Zahlung werden -ohne das es einer besonderen Mahnung bedarf- unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 8%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
f) Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelchen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
g) Wird nach Vertragsabschluss eine ungünstige Finanz- oder Vermögenslage des Bestellers bekannt, so sind wir berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen oder auch ohne Verpflichtung zum Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten sowie die Erfüllung noch auszuführender Aufträge zurückzustellen.
h) Bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz des Bestellers ist die Kaufpreisforderung in voller Höhe sofort fällig.

6) Lieferzeit
a) Die Lieferzeit beginnt erst nach technischer und kaufmännischer Klarstellung, sowie der Erfüllung aller Vertragsverpflichtungen des Bestellers, insbesondere nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
b) Unvorhergesehene Ereignisse, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Ausschuss eines nicht sofort ersetzbaren Teiles im eigenen Werk oder beim Unterlieferanten sowie Verzug desselben oder notwendige Änderungen aufgrund neuer Erkenntnisse verlängern die Lieferzeit angemessen, und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Das gleiche tritt ein, wenn behördliche oder sonstige für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen erforderliche Genehmigungen oder Unterlagen Dritter nicht rechtzeitig eingehen, ebenso bei nachträglicher Änderung der Bestellung.
c) Teilleistungen sind zulässig. Für sie gelten die Zahlungsbestimmungen gem. §5 entsprechend.
d) Geraten wir im Übrigen in Verzug, so kann der Besteller im Schadensfall eine Entschädigung von höchstens 0,5% des Preises der rückständigen Lieferung für jeden vollen Monat der Verspätung, jedoch keinesfalls mehr als 5% des Wertes der rückständigen Lieferung beanspruchen. Ein Anspruch auf Konventionalstrafe bedarf der  vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lieferers.
e) Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die  Lagerung entstandenen Kosten -mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages je Monat- zu berechnen.

7) Gefahrenübergang
a) Die Gefahr geht mit Absendung ab Werk auf den Besteller über. Für Transportschäden übernehmen wir keine Haftung, auch dann nicht, wenn Frankolieferung  vereinbart wurde.
b) Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht bereits von Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf denBesteller über.
c) Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen auf Kosten und nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Bestellers.

8) Verpackung und Versand
a) Waren werden nach unserem Ermessen in handelsüblicher Weise verpackt und versandt.
b) Die Verpackung und der Versand werden mit den Selbstkosten berechnet.
c) Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigere Verfrachtung oder kürzeren Weg.
d) Kann die Ablieferung versandbereiter Waren in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zum vorgesehen Zeitpunkt erfolgen, so geht deren Lagerung bei uns oder Dritten auf Rechnung des Bestellers.

9) Inbetriebsetzung und Leistungserbringung
a) Die bei der Inbetriebsetzung und Leistungserbringung entstehenden Aufwendungen für Monteur- und Auslösungssätze trägt der Besteller, insbesondere auch für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit nach deutschem Recht. Reise- und Wartezeit gelten als Arbeitszeit.
b) Die Kosten für Hin- und Rückfahrt, sowie für die Beförderung der Werkzeuge und des Reisegepäcks trägt der Besteller.

10) Garantie, Haftung für Mängel der Lieferung oder Leistung
a) Werden Teile die einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt sind unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt, so wird vermutet, dass die  Beeinträchtigung verschleißbedingt ist, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder der Art der Beeinträchtigung unvereinbar.
b) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die auf Grund einer verzögerten Mängelanzeige entstandenen Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen. § 377 HGB bleibt daneben unberührt. Die Rüge offensichtlicher Mängel hat unverzüglich zu erfolgen. Für sonstige Mängel gilt die Rüge als unverzüglich, wenn sie spätestens 10 Tage nach Ablieferung / ihrer Entdeckung erfolgen. Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn keine reine Quittung erteilt wurde.
c) Verzögert sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so erlischt die Haftung spätestens 12Monate nach Gefahrenübergang.
d) Wir haften nicht für Schäden in Folge von unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritter, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Eindringen von Fremdkörpern, mangelhafter Arbeiten an Lieferungen Dritter oder äußerer Einflüsse.
e) Wir haften nicht für Dichtungen und Dichtungsmaterialien.
f) Wir haften nicht für Folge- und Vermögensschäden.
g) Für Fremderzeugnisse haften wir nur in dem zeitlichen und sachlichen Umfang, in dem der Unterlieferer uns gegenüber die Gewähr übernommen hat.
h) Zur Vornahme von Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, da wir andernfalls von der Mängelhaftung befreit sind. Von den durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstandenen Kosten tragen wir -soweit die Beanstandung berechtigt ist- die Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten.
i) Von den durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir -soweit die Beanstandung berechtigt ist- die Kosten des Ersatzstückes ab Werk. Alle übrigen Kosten einschließlich Reise und Montagekosten, trägt der Besteller.
j) Der Garantieanspruch erlischt, sobald der Besteller oder durch ihn beauftragte Dritte eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten -auch zur Inbetriebnahme- ohne unsere schriftliche Genehmigung vornehmen.
k) Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, besteht nicht.

11) Haftungsumfang
a) Unsere Haftung für eigene Pflichtverletzungen sowie für solche unserer Verrichtungs- und Erfüllungshilfen ist auf Vorsatz und auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Von dieser Beschränkung ausgeschlossen ist die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

12) Rücktritt, Minderung und Schadenersatz
a) Der Besteller hat ein Rücktrittsrecht, ein Recht auf Minderung , - wenn wir eine uns gesetzte angemessene Frist für die Beseitigung eines durch uns zu vertretenden Mangels fruchtlos haben verstreichen lassen, - wenn die Ausbesserung oder Beschaffung eines geeigneten Ersatzstückes unmöglich ist, - wenn die Beseitigung eines  und nachgewiesenen Mangels durch uns verweigert wird.
b) Ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers auf Schadenersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen.

13) Recht des Lieferers auf Rücktritt
a) Für den Fall sich nachträglich herausstellenden Unvermögens zur Vertragserfüllung, steht uns ebenfalls das Recht zu, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
b) Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.

14) Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten und das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung oder sonstigem Rechtsgrund zwischen uns und dem Besteller erwachsenden und noch erwachsender Forderungen vor.
b) Der Besteller darf über den Liefergegenstand nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verfügen, andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen der Sicherheitsübertragungen, sind unzulässig. Bei Pfändung sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
c) Verarbeitung der gelieferten Ware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen.
d) Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-, Wasser-, und sonstige Schäden zu versichern, sofern der Besteller diese Versicherung nicht nachweislich selbst abgeschlossen hat.
e) Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware und auf die uns abgetretenen Rechte anzuzeigen. Nehmen wir die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurück, so gilt die Rücknahme nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies dem Besteller ausdrücklich schriftlich mitteilen.

15) Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Hauptsitz in Wuppertal.
b) Bei sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

16) Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, oder werden vereinbarte Leistungstermine innerhalb 10 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin durch den Besteller geändert, so sind wir berechtig, 50% der in der Auftragsbestätigung oder dem angenommenen Angebot genannten Summe als Ausfallgeld zu berechnen. Hiervon unbeschadet können wir die Möglichkeit nutzen einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

17) Sonstiges
a) Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
b) Wir sind SLVS-Verbotskunde
c) Sollte eine Bestimmung unserer AGB nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt und an Stelle der nichtigen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die in Ihrem Sinn der nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.
d) Gem. BDSG weisen wir darauf hin, dass wir über Sie entsprechende Daten speichern und verarbeiten.